Ab 2016 benötigt die Kindergeldkasse die Steueridentifikationsnummer von Ihnen & Ihren Kindern, um Ihnen auch weiterhin das Kindergeld auszahlen zu können.
Bitte warten Sie nicht darauf, dass sich die Familienkasse bei Ihnen meldet und die Nummern anfordert. Das ist bisher nicht vorgesehen. Bitte teilen Sie der Familienkasse möglichst noch in diesem Jahr die Steueridentifikationsnummer des Kindergeldberechtigten (Vater oder Mutter) und aller Kinder mit. Hierfür gibt es kein Formular. Sie können die Mitteilung formlos vornehmen. Allerdings reicht ein Anruf bei der Familienkasse nicht aus. Schriftlich muss es dann doch sein.
Teilen Sie der Familienkasse die erforderlichen Daten nicht spätestens im Laufe des Jahres 2016 mit, ist diese verpflichtet, die Festsetzung des Kindergeldes rückwirkend zum 01.01.2016 aufzuheben und eventuell gezahltes Kindergeld zurückzufordern. Das Finanzamt berücksichtigt das zurückgeforderte Kindergeld trotzdem als zugeflossen, da der Anspruch im Prinzip bestanden hat.
Gerne übernehmen wir die Meldung an die Familienkasse für Sie bzw. beraten Sie ausführlich. Für einen Termin rufen Sie uns bitte an.
Weiterführende Informationen zum Selbststudium finden sie beim BZSt.